Flexible Arbeitszeitmodelle: Ein Gewinn für alle

Autorin: Nicole

8 Uhr einstempeln, 12 Uhr ausstempeln, 13 Uhr einstempeln, 17.30 Uhr ausstempeln. Was auf einer Excel-Tabelle herrlich ordentlich aussieht, ist im Alltag meist einfach nur mühsam. Familienpflichten, Hobbys, Weiterbildungen, Pendlerverkehr oder schlicht die innere Uhr, die einem zwischen 6 Uhr und 13 Uhr effizienter arbeiten lässt als zu den üblichen Büroarbeitszeiten – all das können Gründe sein, die aus Sicht der Arbeitnehmer:innen für eine flexiblere Einteilung der Arbeitszeit sprechen.

Tatsächlich hat das Bedürfnis nach mehr Zeitautonomie und damit verbunden auch flexibleren Arbeitszeitmodellen in den letzten Jahren stark zugenommen. Doch diese Arbeitszeitmodelle bringen nicht nur Vorteile für Arbeitnehmende. Unternehmen können dank der Flexibilisierung spontan auf die Bedürfnisse der Kund:innen und des Markts reagieren, steigern durch das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle aber auch ihre Arbeitgeberattraktivität und können so im Idealfall aus einem grösseren Talentpool auswählen.

Enge rechtliche Rahmenbedingungen

Was nach einer Welt von unbegrenzten Möglichkeiten klingt, ist juristisch betrachtet aber nicht ganz unproblematisch. Denn die schweizerische Gesetzgebung zur Arbeitszeit umfasst klar definierte Eckpfeiler. Dazu gehören etwa Regeln zu Höchstarbeitszeiten, Sonntags- und Nachtarbeit, Überstunden und Überzeit sowie Ferien und Feiertagen. Alle Details dazu findest du hier. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen lassen sich allerdings trotzdem verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen.

Flexibles Arbeitszeitmodell 1: Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit ist vor allem bei Frauen sehr beliebt. Das zeigen die neusten Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung. Knapp ein Viertel arbeitet weniger als 50 Prozent. Etwas mehr als ein Drittel der Frauen arbeiten zwischen 50 und 89 Prozent. Bei Männern sind es übrigens insgesamt nur knapp 20 Prozent, die nicht Vollzeit arbeiten.

Bei der Teilzeitarbeit legen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in gemeinsam die Anzahl der Arbeitstage und -stunden pro Woche fest. Vielfach wird fix vereinbart, an welchen Tagen das Pensum geleistet werden muss. Je nach Job und Unternehmen ist es aber auch möglich, dass die Arbeitnehmenden die wöchentlichen Soll-Stunden frei einteilen dürfen.

Die Vorteile für Arbeitgeber:innen können vor allem darin bestehen, dass auch (hoch)qualifizierte Talents angesprochen werden, die keine Vollzeitstelle annehmen können. Dazu gehören beispielsweise Mütter und Väter. In Krisenzeiten können dank der Einführung von Teilzeit zudem Arbeitsplätze erhalten werden, was wiederum dazu führt, dass das Wissen im Unternehmen bleibt und es bei einem Wirtschaftsaufschwung keine langwierige und kostspielige Personalsuche und Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter:innen braucht.

Flexibles Arbeitszeitmodell 2: Jobsharing

Jobsharing ist eine Form von Teilzeitarbeit, bei der sich zwei Arbeitnehmende eine Vollzeitstelle teilen. In der Schweiz besetzen bereits rund ein Viertel der Unternehmen Stellen im Jobsharing, rund ein Viertel davon sind Kaderpositionen.

Mit der Stellenteilung können Unternehmen kompetente Mitarbeitende leichter halten. Zudem profitiert das Unternehmen von Expert:innen mit individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit in den Geschäftsalltag einbringen. Damit das Modell erfolgreich sein kann, ist allerdings auch ein grösserer Organisations-, Kommunikations- und Informationsaufwand nötig.

Flexibles Arbeitszeitmodell 3: Gleitzeit

Bei der Gleitzeitarbeit legst du mit deinen Mitarbeiter:innen keinen fixen Anfangs- und Endzeitpunkt des Arbeitstages fest. Du kannst aber bestimmte «Blockzeiten» definieren; Zeitspannen also, in denen die Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend ist. Damit können Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit zu einem gewissen Grad frei einteilen und Minus- oder Plusstunden anhäufen. Am Ende der Rechnungsperiode muss die Sollzeit aber erfüllt sein.

Tipp: Halte in einer Gleitzeitstunden-Reglung fest, wie hoch ein positiver wie auch ein negativer Gleitzeitsaldo maximal sein darf.

Flexibles Arbeitszeitmodell 4: Jahresarbeitszeit

Beim Modell Jahresarbeitszeit vereinbarst du mit deinen Mitarbeiter:innen eine jährliche Sollzeit. Die Arbeitnehmenden können die Arbeitszeit so dem Arbeitsvolumen und den eigenen Kapazitäten anpassen. Damit du die tatsächlich geleistete Arbeitszeit auch überwachen kannst, muss sie konsequent erfasst werden.

Das Jahresarbeitszeitmodell wird in der Schweiz immer beliebter, weil Unternehmen ihre Arbeitsressourcen so saisonalen und marktbedingten Schwankungen anpassen können. Für Arbeitnehmende ist dieses Modell interessant, weil sie dadurch ihre tägliche Arbeitszeit innerhalb der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben mitbestimmen können.

Achtung: Flexibilität ist kein Freipass, die Arbeitszeiterfassung über den Haufen zu werfen. Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass die Arbeitszeiten schriftlich festgehalten werden müssen. Du darfst die Erfassungspflicht allerdings an deine Angestellten delegieren.

Flexibles Arbeiten mit We Talents